Die Klimaliste reagiert mit großer Verwunderung darüber, dass das von Klimaschützer*innen geplante Klimacamp in Erlangen untersagt wurde. Mit Nachdruck weist die Klimaliste auf die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes hin. Die Klimaliste fordert dazu auf, die Versammlung schnellstmöglich zu genehmigen und den jungen Menschen bei ihrem Protest nach einer lebenswerten Zukunft nicht länger im Weg zu stehen. In diesem Zusammenhang erklärt die Klimaliste ihre Solidarität mit dem Klimacamp und dem Anliegen der jungen Menschen, die unter anderem die vollkommen unzureichende Klimapolitik der Stadt Erlangen kritisieren.

Irritiert zeigte sich die Klimaliste auch darüber, dass den Klimaschützer*innen der Güterhallen-Parkplatz als Ort der Versammlung angeboten wurde, um den für die Stadt unbequemen Protest möglichst aus dem eigenen Sichtfeld zu haben. Die Klimaliste fordert ausdrücklich, dass die Klimaschützer*innen, wie bereits in der Vergangenheit, den Rathausplatz oder Schlossplatz als Versammlungsorte genehmigt werden. Die bisherigen Begründungen gegen die zentralen Versammlungsorte im Innenstadtbereich sind juristisch nicht tragfähig. Explizit wird daran erinnert, dass bereits 2019 ein friedliches und geordnetes Klimacamp in Erlangen auf dem Schlossplatz von Klimaschützer*innen organisiert und durchgeführt wurde.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail an presse@klimaliste-erlangen.de zur Verfügung.