Kommunalwahl Erlangen 15.3.2020

Wer wird gewählt:

  • Der Stadtrat
  • Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister

Wer darf wählen:

  • Alle Deutschen und alle Bürger*innen,
  • die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen,
  • am Wahltag 18 Jahre alt
  • und mit ihrem Erstwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in Erlangen gemeldet sind.

Wie kann man wählen:

  • Persönlich (unter Vorlage eines Ausweises) in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie bis 23. Februar per Post.
  • Per Briefwahl: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Briefwahl. Dieser Antrag kann dem Wahlamt per Post, per E-Mail oder per Fax zugesandt werden oder man beantragt die Briefwahlunterlagen ganz einfach online. Der Briefwahl-Antrag muss bis Freitag, 13. März 2020, 15:00 Uhr, dem Wahlamt zugegangen sein. Danach ist die Wahl nur noch persönlich im Wahllokal möglich.

Nur solche Briefwahlunterlagen können berücksichtigt werden, die bis Sonntag, 15. März, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sind.

Gibt es eine 5%-Hürde bei der Kommunalwahl?

Nein, die Sitze im Stadtrat werden im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen vergeben.

Wie wähle ich den/die Oberbürgermeister/in:

Auf einem hellgelben Stimmzettel stehen alle zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten. Hier haben alle Wähler 1 Stimme und kann ein:e Kandidat:in ankreuzen.

Wie wähle ich den Stadtrat?

Der Stimmzettel ist hellgrün. Auf dem Stimmzettel stehen alle zur Wahl zugelassenen Parteien und Wähler:innengruppen. Einen Probestimmzettel gibt es online auf der Seite der Stadt Erlangen.

Der Erlanger Stadtrat besteht aus 50 Mitgliedern. Jede Partei oder Wähler:innengruppe kann bis zu 50 Kandidat:innen auf dem Stimmzettel aufführen. Dabei können pro Person bis zu drei Stimmen gegeben werden.

Hier hat jede Wählerin und jeder Wähler maximal 50 Stimmen, die sie/er vergeben kann, und zwar wie folgt:

  1. Ein sogenanntes Listenkreuz im Kreis neben dem Namen der Partei oder Wähler:innengruppe. Dann erhalten alle Listenplätze dieser Partei oder Wähler:innengruppe je 1 Stimme. Werden mehrere Listenkreuze vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
  2. Je Kandidat:in können bis zu 3 Stimmen vergeben werden. Dazu einfach eine „2“ oder eine „3“ neben den Namen der/des Kandidatin/Kandidaten schreiben („kumulieren“). Die angekreuzten Kandidatinnen und Kandidaten können dabei unterschiedlichen Wahlvorschlägen angehören („panaschieren“).
  3. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein Listenkreuz zu vergeben UND bestimmten Kandidat:innen 1-3 Stimmen zu geben. Durch das Listenkreuz erhalten die anderen Kandidat:innen in der Listenreihenfolge je eine Stimme, bis die Reststimmen aufgebraucht sind. Bei der Vergabe eines Listenkreuzes können außerdem einzelne Kandidat:innen gestrichen werden, die dann bei der Reststimmenvergabe unberücksichtigt bleiben.

Wichtig: Beim Panaschieren und Kumulieren dürfen maximal 50 Stimmen vergeben werden. Werden mehr als 50 Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel ungültig.

Alle wichtigen Infos zur Kommunalwahl in Erlangen finden Sie unter https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1454/888_read-36723/.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail an info@klimaliste-erlangen.de zur Verfügung.